Allgemeine Geschäftsbedingungen der CCS 365 GmbH für die Leistungen bei Vermittlung von Microsoft Online Diensten.

 

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

a. Der Kunde möchte den bzw. die in dem Angebot genannten Microsoft Online Dienste „Microsoft Office 365, Microsoft Dynamics 365 und Microsoft Azure“ bei Microsoft abonnieren und nutzen („Onlinedienste“). Dazu ist der Abschluss eines direkten Vertrags über diese Onlinedienste zwischen dem Kunden und der Microsoft Ireland Operations Limited („Microsoft“) für die EMEA Cloud und/oder die Deutsche Cloud erforderlich.

b. Nach den Regelungen der hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) vermittelt die CCS 365 GmbH („CCS 365“) als autorisierter Handelspartner von und für Microsoft dem Kunden lediglich diesen Vertrag mit Microsoft und übernimmt die in den hiesigen AGB geregelten begleitenden Tätigkeiten eines autorisierten Microsoft Handelspartners. Dazu gehört die Entgegennahme der Bestellung des Kunden für Microsoft und die Abrechnung der Onlinedienste. Die Bereitstellung der Onlinedienste und deren Betrieb dagegen erfolgt alleine durch Microsoft direkt gegenüber dem Kunden im Rahmen des zwischen dem Kunden und Microsoft abzuschließenden Microsoft Vertrages, nicht durch die CCS 365.

c. Für die von der CCS 365 zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die allgemeinen AGB’s der CCS 365 und diese speziellen AGB’s zur Vermittlung von Microsoft Online Dienste. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von CCS 365 ausdrücklich nicht anerkannt, soweit CCS 365 diesen nicht ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt hat.

2. Zustandekommen des Vertrags zwischen Kunden und Microsoft

a. Das Angebot von CCS 365 über die vom Kunden von Microsoft gewünschten Onlinedienste stellt noch kein Angebot im Rechtssinne nach § 145 BGB dar. Vielmehr gibt der Kunde durch seine Bestellung ein solches Angebot gegenüber Microsoft ab, das CCS 365 für Microsoft entgegennimmt.

b. Der Kunde hat vor Abgabe sorgfältig den entweder dem Angebot beigefügten oder dortigen Link abrufbaren sog. „Microsoft Cloud Vertrag“ samt aller weiteren, über die Regelungen im Microsoft Cloud Vertrag einbezogenen zusätzlichen Microsoft Bedingungen (zusammen für alles: „Microsoft Cloud Vertrag“) zu lesen und das Angebot nur abzugeben, wenn er damit einverstanden ist. Dieser Microsoft Cloud Vertrag enthält u.a. die Regelungen zur Lizenzierung, der Verfügbarkeit der Onlinedienste, deren genaue technische Leistungsmerkmale, etc. Für die Beschaffenheit der vom CCS 365 vermittelten Onlinedienste, deren Verfügbarkeit und Service Levels sowie alle anderen Bestandteile und Pflichten ist alleine der Microsoft Cloud Vertrag maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Onlinedienste ist nicht geschuldet. Eine solche kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Onlinedienste in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von Microsoft oder der CCS 365 herleiten. Angekündigte oder mit dem Kunden abgestimmte Wartungsfenster der CCS 365 werden nicht auf die Verfügbarkeit der Dienste angerechnet.

c. Die Annahme des Angebots des Kunden durch Microsoft und damit das Zustandekommen des Microsoft Cloud Vertrages erfolgt, sobald CCS 365 für Microsoft dem Kunden im Office 365 Admin Center die Onlinedienste erstmalig bereitgestellt hat. Dies ist unabhängig davon, wann der Kunde die Onlinedienste tatsächlich erstmalig nutzt.

d. Mit Zustandekommen des Microsoft Cloud Vertrages zwischen Microsoft und Kunde ist der Kunde berechtigt, in dem im Microsoft Cloud Vertrag bestimmten Umfang die von Microsoft bereitgestellten Onlinedienste zu nutzen. Die Onlinedienste werden direkt von Microsoft über eigene Rechenzentren erbracht. Die CCS 365 hat auf diese keinen Zugriff und kann dortige Ausfälle oder Fehler nicht beheben.

e. Der Microsoft Cloud Vertrag regelt die Rechte und Pflichten des Kunden sowie von Microsoft betreffend der Bereitstellung und Nutzung der Onlinedienste. Er enthält auch samt seinen Anlagen abschließend die Leistungsbeschreibungen und Service Levels.

Die CCS 365 weist den Kunden darauf hin, dass der Microsoft Cloud Vertrag die Nutzungsvereinbarung zwischen Kunden und Microsoft betreffend der Onlinedienste darstellt und u.a. Regelungen zur Lizenzgewährung und Nutzungsrechtseinräumung an den Kunden durch Microsoft beinhaltet, verschiedene Kontroll- und Auditrechte durch Microsoft, Details zu Bestellungen von Cloud-Diensten und die Rolle der CCS 365 als autorisierter Handelspartner, Regelungen zur Vertragslaufzeit und den Kündigungsmöglichkeiten des Kunden, zur Sicherheit und Datenschutz, Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen zugunsten von Microsoft, Regelungen für den Fall, dass Dritte Ansprüche gegen den Kunden oder Microsoft geltend machen, eine Rechtswahl sowie Regelungen zum Gerichtsstand, etc.

3. CCS 365 als autorisierter Handelspartner / Zustandekommen des Vertrags zwischen Kunde und CCS 365

a. CCS 365 und Kunde sind sich einig, dass die CCS 365 als der vom Kunden gemäß dem Microsoft Cloud Vertrag ausgewählter autorisierter Handelspartner fungiert.

b. Möchte der Kunde den Umfang der Onlinedienste bei Microsoft gemäß den Regelungen im Microsoft Cloud Vertrag ändern oder diese kündigen, hat er sich dazu an die CCS 365 als autorisierten Handelspartner zu wenden, die entsprechend der ihr von Microsoft eingeräumten Rechte für Microsoft Vertragsänderungen vereinbaren kann sowie für Microsoft Kündigungen entgegenzunehmen hat.

c. Mit Zustandekommen des Microsoft Cloud Vertrages fungiert die CCS 365 zudem im Umfang der diesbezüglichen Regelungen im Microsoft Cloud Vertrag während dessen Laufzeit als Hauptadministrator der Onlinedienste und verfügt über entsprechende Administratorenrechte.

d. Der diesbezügliche Vertrag und die Vermittlungsleistungen zwischen dem Kunden und der CCS 365 kommen zeitgleich mit dem Microsoft Cloud Vertrag zwischen Kunde und Microsoft zustande.

4. Pflichten des Kunden

a. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der von ihm bestellten Onlinedienste informiert. Dem Kunden obliegt die eigenständige Prüfung, ob die ausgewählten Onlinedienste seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat sich der Kunde vor Vertragsschluss durch die CCS 365 bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.

b. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Onlinedienste ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung sowie einer ausreichenden Anbindung an das Internet obliegt alleine dem Kunden. Der etwaige Zugang des Kunden zu den Onlinediensten ist abhängig von der Verbindung über das Internet, für die der Kunde allein verantwortlich ist. Der Kunde trägt die Kosten für seinen Internetzugang.

c. Der Kunde ist für den Download und die Installation der notwendigen Software zur Nutzung der Onlinedienste selbst verantwortlich. Der Kunde beachtet die von Microsoft für die Installation und den Betrieb der bestellten Onlinedienste erteilten Hinweise. Der Kunde wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über das Internet zugänglichen Webseiten über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.

d. Der Kunde testet die Onlinedienste vor Produktiveinsatz gründlich auf Mängelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration.

e. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) für den Fall, dass die Onlinedienste ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten. Der Kunde wird tägliche Sicherungskopien seiner Daten durchführen und darauf achten, dass die gesicherten Daten vollständig und aktuell sind.

5. Nachbestellung weiterer Microsoft Onlinedienste durch den Kunden für Office 365 und Dynamics 365, zudem Azure Erweiterungen

a. Der Kunde kann während der Laufzeit des Microsoft Cloud Vertrages und in dessen Rahmen weitere Onlinediensten von Microsoft hinzuabonnieren („Nachbestellung“). Dazu hat er bei CCS 365 ein Angebot anzufordern und diese über CCS 365 bei Microsoft zu bestellen. Für nachbestellte Microsoft Onlinedienste gelten die Regelungen der hiesigen AGB entsprechend, insbesondere zur Bestellung die Ziffer 2. und zur Laufzeit und Kündigung die Ziffer 6. Dabei beginnt die in Ziffer 6. bestimmte Abonnement-Laufzeit für nachbestellte Microsoft Onlinedienste jeweils, sobald die CCS 365 dem Kunden diese im Office 365 Admin Center des Kunden bereitgestellt hat.

b. Für Azure Nachbestellungen und Erweiterungen

Der Kunde kann während der Laufzeit des Microsoft Cloud Vertrages und in dessen Rahmen weitere Azure Onlinedienste hinzubuchen und bestehende selbstständig erweitern. In Azure hat der Kunde die Möglichkeit über ein Self-Serviceportal seine Dienste selbst zu erweitern, oder zu reduzieren. Eine eigenständige Erweiterung des Serviceumfangs ist gleichzusetzen mit einer Auftragserteilung. Für nachbestellte Microsoft Azure Onlinedienste gelten die Regelungen der hiesigen AGB entsprechend, insbesondere zur Bestellung die Ziffer 2. und zur Laufzeit und Kündigung die Ziffer 6. Dabei beginnt die in Ziffer 6. bestimmte Abonnement-Laufzeit für nachbestellte Microsoft Onlinedienste jeweils, sobald der Kunde diese im Azure Admin Center gebucht hat. Der Kunde sollte möglichst ein Limit im Azure Center oder im Cloud Market Place festlegen, ab dem der Dienst dann für diesen Monat ausgesetzt wird oder erneut freigeschaltet werden muss. CCS 365 haftet nicht für falsche oder unsachgemäße Konfiguration und Buchung von Leistungen in Azure. Eine unsachgemäße Anpassung der Dienste kann in kurzer Zeit hohe Kosten verursachen, die der Kunde vollständig zu tragen hat.

c. Zu verschiedenen Zeitpunkten nachbestellte Microsoft Onlinedienste sind voneinander unabhängig und für sich genommen im Rahmen der Kündigungsregelungen der Ziffer 6. zu kündigen.

6. Laufzeiten und Kündigung

a. Betreffend der vom Kunden im Rahmen des Microsoft Cloud Vertrag von Microsoft abonnierten Onlinedienste gilt ab Zustandekommen des Microsoft Cloud Vertrages (siehe Ziffer 2.c.) jeweils eine Abonnement-Laufzeit von 12 Monaten. Diese Laufzeit gilt unabhängig davon, ob eine jährliche oder monatliche Bezahlung der Vergütung vereinbart ist. Ein Abonnement der Onlinedienste kann (1) vom Kunden sowie (2) von CCS 365 für Microsoft jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende ordentlich gekündigt werden. Erfolgt keine solche Kündigung, verlängert sich das jeweilige Abonnement der Microsoft Onlinedienste in dem Umfang, wie es zum Laufzeitende besteht, automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Im Übrigen ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.

b. Hat der Kunde vor seiner Aussprache einer Kündigung weitere Onlinedienste nachbestellt, hat er in seiner Kündigung zu benennen, auf welche abonnierten Onlinedienste sich die Kündigung bezieht.

c. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der CCS 365 läuft analog zu Ziffer 6.a. und ist analog zu Ziffer 6.a. kündbar. Er endet spätestens mit Ende des Microsoft Cloud Vertrags.

d. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeweils unberührt. Die CCS 365 kann für Microsoft den Vertrag betreffend des Abonnements von Onlinediensten sowie den eigenen Vertrag mit dem Kunden jeweils aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere dann, wenn der Kunde im Falle einer monatlichen Zahlweise für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der Monatsgebühren oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug ist oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet ist.

e. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen hat der Kunde stets gegenüber der CCS 365 zu erklären, auch soweit der Microsoft Cloud Vertrag und/ oder lediglich ein Abonnement von Microsoft Onlinediensten betroffen ist.

f. Die CCS 365 weist den Kunden darauf hin, dass mit Ende des Microsoft Cloud Vertrages Microsoft alle in den Cloud Diensten des Kunden gespeicherte Daten unwiederbringlich löschen wird. Es ist daher Aufgabe des Kunden, gegebenenfalls rechtzeitig mit einer Frist von 15 Tagen vorab seine Daten herunterzuladen oder anderweitig bei sich zu sichern.

7. Vergütung, Zahlung

7.1 Microsoft Office 365 und Dynamics 365

a. Für die Nutzung der abonnierten Microsoft Onlinedienste und die Leistungen der CCS 365 nach dem hiesigen Vertrag hat der Kunde die im Angebot genannten Nutzungsentgelte zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) zu bezahlen. Die Bezahlung hat gegenüber der CCS 365 zu erfolgen. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Onlinedienste durch den Kunden.

b. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden jeweils im Voraus zu entrichten:

Im Falle einer im Angebot vereinbarten jährlichen Zahlweise ist der Jahresbetrag mit Zugang der Auftragsbestätigung von CCS 365 beim Kunden fällig, spätestens mit erstmaliger Bereitstellung der Microsoft Onlinedienste. Im Falle einer im Angebot vereinbarten monatlichen Zahlweise erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung mit Zahlung per Abbuchung 5 Tage nach Rechnungsdatum per gesondertem SEPA Abbuchungsmandat. In allen anderen Fällen ist die Zahlung 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

c. Es besteht Einigkeit, dass Rechnungen in Papierform oder per E-Mail übersandt werden können.

7.2 Microsoft Azure

a. Für die Nutzung der abonnierten Microsoft Azure Dienste und die Leistungen der CCS 365 nach diesem Vertrag hat der Kunde die unter unter https://azure.microsoft.com/de-de/pricing aufgezeigten Nutzungsentgelte und die im Angebot genannten Serviceentgelte zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt gegenüber der CCS 365. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht für Services unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Onlinedienste durch den Kunden. Azure Dienste werden nutzungsabhängig abgerechnet. Der Kunde sollte möglichst ein Limit im Azure Center oder im Cloud Market Place festlegen, ab dem der Dienst dann für diesen Monat pausiert wird oder erneut freigeschaltet werden muss.

b. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden jeweils monatlich im Nachhinein zu entrichten:

Für die monatliche Zahlweise erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung mit Zahlung per Abbuchung 5 Tage nach Rechnungsdatum per gesondertem SEPA Abbuchungsmandat.

c. Es besteht Einigkeit, dass Rechnungen in Papierform oder per E-Mail übersandt werden können.

8. Preisanpassungen

a . Bei jährlicher Zahlweise ist eine Preisgarantie von 12 Monaten enthalten.

Während der 12-monatigen Vertragslaufzeit mit Preisgarantie kann der Kunden die Anzahl der bereits von ihm bislang abonnierten Microsoft Onlinedienste höchstens um 10% reduzieren. Im Falle der jährlichen Verlängerung des Abonnements von Onlinediensten ist CCS 365 berechtigt, jeweils zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit eine Preisanpassung durchzuführen.

b. Bei einer monatlichen Zahlweise ist die CCS 365 berechtigt, die Preise mit einer Vorabankündigungsfrist von 25 Tagen zum Anfang des nächsten Monats anzupassen. Bewirkt die Preisanpassung eine Preissteigerung von mehr als 8% pro Jahr hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu kündigen.

c. Für Azure gilt keine Preisgarantie. Es gelten jeweils die unter https://azure.microsoft.com/de-de/pricing aufgezeigten aktuellen Preise.

9. Sperrung der Microsoft Cloud Dienste

a. Die CCS 365 ist berechtigt, jederzeit den Zugang des Kunden zu einem Onlinedienst zur Vermeidung von Schäden, Haftung oder Sanktionen oder aus vergleichbarem Grund sperren zu lassen, insbesondere dann und solange, wie der Kunde gegen Gesetze verstößt oder sich im Widerspruch zu den mit der CCS 365 oder mit Microsoft vereinbarten Bedingungen verhält.

b. Die CCS 365 wird den Kunden unverzüglich über jede Sperrung, die Gründe hierfür und die vorgesehene Dauer informieren.

c. Im Falle einer dauerhaften Sperrung ist die CCS 365 berechtigt, das Abonnement des betroffenen Onlinedienstes aus wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Falle hat der Kunde der CCS 365 sämtliche Schäden inklusive etwaigen entgangenen Gewinn zu ersetzen, der in der Regel darin besteht, dass die vereinbarte Vergütung vom Kunden bis zum Ablauf einer möglichen ordentlichen Kündigung zu zahlen ist.

10. Gewährleistung und Haftung betreffend die Microsoft Cloud Dienste

Die CCS 365 vermittelt lediglich die Onlinedienste, erbringt diese aber nicht. Die CCS 365 weist den Kunden daher darauf hin, dass dieser jegliche Ansprüche, die die Onlinedienste betreffen, gegenüber Microsoft als diesbezüglichen und alleinigen Vertragspartner des Kunden geltend zu machen und durchzusehen hat. Dies betrifft insbesondere Mängel-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, die aus Fehlern, Mängel oder Störungen der Onlinedienste resultieren.

11. Support durch CCS 365

a. Der Kunde kann betreffend der von ihm bestellten Microsoft Onlinedienste an CCS 365 zu deren üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 (ausgenommen bundesdeutsche sowie Feiertage des Bundeslandes Bayern) beim Helpdesk unter 089-66617660 oder per E-Mail an info@ccs365.de

- etwaige Support-Anfragen richten

- aufgetretene Mängel, Störungen, Fehler oder Schäden melden, was unverzüglich nach Entdeckung unter konkreter Angabe der Umstände (zur Nachvollziehbarkeit) zu erfolgen hat.

b. Die CCS 365 nimmt Meldungen nach den beiden vorstehenden Absätzen für Microsoft entgegen und wird mit Microsoft Kontakt aufnehmen, damit Microsoft Mängel, Störungen, Fehler oder Schäden beheben kann. Die CCS 365 schuldet insofern lediglich die korrekte und unverzügliche Weitergabe der Meldungen an Microsoft, nicht die Behebung.

c. Reine Support-Anfragen versucht CCS 365 zuvor allerdings, im Sinne eines First Level Supports gegenüber dem Kunden selbst zu beantworten, wobei ein bestimmter Erfolg nicht geschuldet ist. Die Leistung wird zum pauschalen Satz von 150,00 Euro pro Stunde bei 0,25 Stunden genauer Abrechnung dem Kunden in Rechnung gestellt, falls mit dem Kunden nicht ein eigener Supportvertrag mit gesonderten Konditionen vereinbart wurde.

d. Beim Einsatz von (hochverfügbaren) Services in Azure empfehlen wir den Abschluss eines geeigneten Supportvertrages mit dem Betreiber Microsoft. Dann hat der Kunde das Recht sich auch direkt an den Support zu wenden. Für die Supportverträge gelten gesonderte Reaktionszeiten, die zwischen Microsoft und dem Kunden vereinbart werden.

12. Haftung von CCS 365 und Haftungsfreistellung

a . Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der CCS 365, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

b. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

c. Soweit die CCS 365 nach vorstehenden Regelungen haftet, gilt für die Wiederbeschaffung von Daten, dass die CCS 365 nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

d . Der Kunde ist für die von ihm durch die Onlinedienste vorgenommenen Einstellungen und seine etwaigen gelieferten Inhalte verantwortlich. Der Kunde stellt die CCS 365 von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die CCS 365 wegen Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden gelten gemacht werden.

§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz

a. Der Kunde und CCS 365 verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten, soweit nicht zur Erfüllung des hiesigen Vertrages oder des Microsoft Cloud Vertrages erforderlich. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei, (a) die sich schon vor Übergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden, (b) die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren, (c) die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem hiesigen Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

b. Soweit die CCS 365 als Hauptadministrator Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, kann auf Wunsch des Kunden eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung nach § 11 BDSG abgeschlossen werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

a. Änderungen und Ergänzungen des hiesigen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

b. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der CCS 365 unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Internationalen Privatrecht und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. CCS 365 weist den Kunden darauf hin, dass für den von ihm mit Microsoft abgeschlossenen Microsoft Cloud Vertrag in der Regel vorgesehen ist, dass irisches Recht gilt.

c. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und CCS 365 im Zusammenhang mit dem hiesigen Vertrag München. Die CCS 365 ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

d. Erfüllungsort für die Leistungen von CCS 365 ist München.

e. Sollten Bestimmungen des hiesigen Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, wenn sich in dem hiesigen Vertrag eine Regelungslücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie den entsprechenden Aspekt bedacht hätten.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CCS 365 GmbH für die Leistungen bei Vermittlung von Microsoft Online Diensten (7/2017)

 

 

Anlage 1:

 

Microsoft Office 365 Cloud Vertrag und Zusatzvereinbarungen

 

Microsoft Cloud Vertrag für Microsoft-Onlinedienste (EMEA Cloud)

https://msdn.microsoft.com/partner-center/agreements

Europa / Deutschland

 

und / oder

 

Microsoft Cloud Vertrag für Microsoft-Onlinedienste (Deutsche Cloud)

https://msdn.microsoft.com/partner-center/agreements

Microsoft Cloud Deutschland

 

Microsoft Office 365-Dienstbeschreibungen

https://technet.microsoft.com/de-de/library/office-365-service-descriptions.aspx

 

Microsoft Nutzungsrechte für Microsoft-Onlinedienste

https://www.microsoft.com/en-us/licensing/product-licensing/products.aspx

 

Microsoft Vereinbarung zum Servicelevel

http:\hich\af1\dbch\af37\loch\f1//www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=37

 

Microsoft Dienststatus und Verfügbarkeit

https://technet.microsoft.com/de\hich\af1\dbch\af37\loch\f1 -de/library/office-365-service-health.aspx

 

Azure Cloud Dienste nach Ort oder Region

https://azure.microsoft.com/de-de/regions/

 

Azure Preisliste

https://azure.microsoft.com/de-de/pricing/

 

Globale Datencenter Microsoft

https://www.microsoft.com/de-de/server-cloud/cloud-os/global-datacenters.aspx

 

 

 

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